§ 1 Geltung und Allgemeines
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind gültig für den gesamten Geschäftsverkehr von Fotostudio Flutlicht (nachfolgend Fotograf genannt), das heißt für alle Leistungen, Lieferungen und Aufträge. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) schließen.
(2) Die AGB dienen der Übersicht und Klarstellung allgemeiner Inhalte der der der einzelnen Aufträge. Haben die Vertragsparteien andere Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(3) Fotografien im Sinne der AGB sind alle vom Fotografen erstellten Bilddaten, unabhängig Form und Medium. (Papierbilder, digitale Bilder und andere Produkte, auf denen Bilder zu sehen sind)
(4) Fotoshooting im Sinne dieser AGB bezeichnet den Zeitabschnitt, indem der Fotograf Fotografien für den vereinbarten Auftrag erstellt.
§ 2 Auftragsausführung
(1) Grundlage des Vertrags ist das jeweilige Angebot des Fotografen, indem alle Konditionen zur Vergütung und die Vereinbarten Leistungen festgeschrieben sind. Alle Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der zeitliche Ablauf, sowie der Ort des Auftrags werden vom Fotografen und Auftraggeber vor Ausführung des Vertrags festgelegt.
(3) Soweit keine ausdrücklichen Weisungen durch den Auftraggeber bestehen, ist der Fotograf frei in seiner künstlerischen und gestalterischen Auffassung, sowie der Bildauffassung. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Im Bedarfsfall kann der Fotograf das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.
(5) Die Fotografien, die dem Auftraggeber vorgelegt werden, wählt der Fotograf aus. Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine Mindestzahl an vorzulegenden Fotografien.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG, sofern nicht anders vereinbart. Eine Herausgabe unbearbeiteter Rohdateien (RAW-Format) ist ausgeschlossen.
(7) Die Speicherung der Bilder nach Abschluss des Auftrages ist nicht Bestandteil des Vertrags.
(8) Der Fotograf behält sich vor, die Bilder zum Nachweis des Urheberrechts zu speichern.
§ 3 Urheberrecht
(1) Der Fotograf hat das Urheberrecht an allen, im Rahmen des jeweiligen Auftrags, gefertigten Fotografien im Sinne des Gesetzes zum Schutz des Urheberrechts und verwandten Gesetzen.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei allen gefertigten Fotografien, insbesondere bei Lichtbildwerken, um Urheberrechtlich geschützte Werke handelt. (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG)
(3) Bei Personenaufnahmen oder Aufnahmen von Objekten, bei denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte, sowie sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung erforderlichen Zustimmungen aller abgebildeter Personen und Rechtinhaber einzuholen. Sollte eine Person während eines Fotoshootings der Bildaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird der Fotograf dies unterlassen und sämtliche bereits entstandenen Bilder löschen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltung oder Übergabe solcher Aufnahmen, besteht nicht. Die Auftragskonditionen bleiben in einem solchen Fall unberührt.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Fotograf überträgt das einfache Nutzungsrecht für bezahlte Fotografien an den Auftraggeber. Dieses beinhaltet lediglich die private, nichtkommerzielle Nutzung, soweit nicht anders vereinbart.
Die Nutzungsrechte gehen erst auf den Auftraggeber über, wenn der Auftrag vollständig bezahlt ist.
(3) Der Besteller einer Fotografie im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie zu vervielfältigen oder zu verarbeiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
(4) Jede Veränderung oder Bearbeitung der, vom Fotografen angefertigten Fotografien, ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
(5) Jegliche Kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
(6) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
§ 5 Vergütung
(1) Für die Erstellung der Fotografien wird ein Honorarsatz, Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale vereinbart und berechnet, sowie ggf. Anfahrts- und Reisekosten. Für den Erwerb der der digitalen Fotografien inkl. der Nutzungsrechte, sowie von Fotoprodukten gibt es, sofern nicht vorher anders vereinbart, fixe Preise.
(2) Fällige Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu zahlen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum des Fotografen.
(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder seine Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten hat, überschritten oder vom Auftraggeber verlängert, erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis aufgrund eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem Zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für, nicht von ihm verschuldete Wartezeiten, den Stunden- oder Tagessatz.
(5) Der Fotograf behält sich vor, jederzeit eine Anzahlung zu verlangen, um Termine verbindlich zu buchen. Diese Anzahlung ist bei Absage des Termins seitens des Auftraggebers nicht erstattungsfähig.
(6) Der Fotograf kann bis zur Erfüllung des Auftrags, den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Fotograf berechtigt, die Vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben mutwillig unterlässt.
§ 6 Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
(1) Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss (bei mündlichen Verträgen nach Terminvereinbarung) ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Fotograf mittels einer Eindeutigen Erklärung, per Post oder per E-Mail, informiert werden:
Fotostudio Flutlicht – Miriam Müller
Kornstraße 117
28201 Bremen
Mail: info@flutlichtfotografie.de
(2) Folgen des Widerrufs
Wurde das Widerrufsrecht wahrgenommen, werden alle bisherigen Zahlungen des Auftraggebers unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufs, zurückgezahlt.
Hat die Dienstleistung während der Widerrufsfrist begonnen, muss der Auftraggeber einen angemessenen Betrag zahlen, der dem Anteil der bis, zu dem Zeitpunkt des Widerrufs, bereits erbrachten Leistungen entspricht. Jegliche, dem Fotografen entstandenen Kosten, wie z.B. dem Auftrag entsprechende Laborbestellungen, sind dabei vom Auftraggeber zu zahlen.